Als Rektusdiastase wird das Auseinanderweichen der geraden Bauchmuskulatur (Rectus abdominis) bezeichnet.
Im Rahmen einer Schwangerschaft oder auch bei einer Bauchspiegelung wird das Gewebe zwischen den geraden Bauchmuskeln aufgedehnt, um Platz zu schaffen. Nach der Schwangerschaft oder der Operation ist dieser Platz nicht mehr notwendig, allerdings ist das Gewebe geschwächt und ausgedünnt. Die geraden Bauchmuskeln liegen nicht mehr an ihrer ursprünglichen Position. Auch bei manchen Sportarten, wie Tennis oder im Kampfsport, wird das Gewebe durch die intensiven Bewegungen des Rumpfes aufgedehnt.
Durch eine Rektusdiastase kann es zu Rückenschmerzen, Bauchschmerzen, einem Völlegefühl, zu Verstopfung oder Hüftschmerzen kommen. Ein herausstehender Nabel, ein aufgeblähter Bauch nach dem Essen oder eine Beckenbodenschwäche und andere Beschwerden kommen häufiger vor.
Das Schließen einer Rektusdiastase ist mittels der Tupler Technique® in jedem Alter möglich, auch wenn die Rektusdiastase schon jahrelang besteht.
Die Tupler Technique® ist ein forschungsbasiertes Übungsprogramm zur nachweislich effektiven Behandlung der Rektusdiastase.
Die Grundlage dieser Technik ist das Schließen des Spaltes (der Rektusdiastase) durch Festigung des geschwächten Bindegewebes zwischen den auseinandergewichenen, geraden Bauchmuskeln.
Das Programm kann sowohl in Gruppen (3 bis 5 Personen) als auch Einzelsitzungen durchgeführt werden.
Die dauerhafte Repositionierung der geraden Bauchmuskeln und der Schutz des dazwischen liegenden Bindegewebes spielen dabei eine wesentliche Rolle.
Jeder kann von einer Rektusdiastase betroffen sein: Frauen, Männer oder auch Kinder.
Anzeichen für eine Rektusdiastase können zum Beispiel sein:
All dies kann seinen Ursprung in einer Rektusdiastase haben.
Besteht bei Ihnen der Verdacht auf eine Rektusdiastase, so kann ich diese als ausgebildete Tupler Technique®-Trainerin gerne testen und Sie im Anschluss über weitere sinnvolle Schritte beraten.
Das Programm gilt als Selbstzahler-Leistung, d.h. die Kosten werden in der Regel nicht von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet. Es lohnt sich aber, bei der zuständigen Krankenkasse nachzufragen.